Vergänglichkeit ist Voraussetzung für das Leben
Man unterscheidet grundsätzlich Erd-, Feuer- und Seebestattungen.
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt. Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden.
Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihr Team von Eller-Schrot Bestattungen.
So erreichen Sie uns
Bestattungen Eller-Schrot
Untere Kordel 7
D-54516 Wittlich
Tel.: 0 65 71 - 91 38 0
Fax: 0 65 71 - 91 38 28
eMail: info(at)eller-schrot(.)de
Zweigstelle Maring
Trierer Straße 11
D-54484 Maring-Noviand
Tel.: 0 65 35 - 94 44 43