Leistungen

Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Beratung in allen Bestattungsangelegenheiten
- Übernahme, Vorbereitung und Durchführung von Bestattungen aller Art:
- Erd-, See- und Feuerbestattungen
- Beratung von Hinterbliebenen und TrauerbegleitungÜberführungen im In- und Ausland
- Regelung aller notwendigen behördlichen und kirchlichen Formalitäten
- Trauerfahrten zum Friedhof (Kondukt)
- Termine für Beisetzungen, Trauerfeierlichkeiten und Sterbeämter
- Anberaumung des Gespräches mit Geistlichen der jeweiligen Konfession
- Eruierung von Rosenkranz- bzw. Totengebet
- Tauerreden
- Vermittlung eines Trauerredners/Sprechers zur Trauerfeier
- Lieferung von Särgen, Urnen und Sargausstattungen
- Lieferung von Bestattungswäsche
- Einsargen, Ankleiden und Körperpflege von Verstorbenen
- Eigene Kühl- und Aufbahrungsräume
- Dekoration von Aufbahrungen und Trauerfeiern: Kerzen, Flammschalen
- Grabaushub (mit eigenem Bagger), Grabverschluß und Kranzbelegung
- Bestellungen von Trägern zur Überführung und Beisetzung am Grab
- Gestaltung von Traueranzeigen, -bildern, Danksagungen, Nachrufen
- Trauerdrucksachen in jeder gewünschten Form und Auflage
- Beratung bei der Auswahl von Blumen, Kränzen und Gebinden
- Organisation und Aufstellung des Trauerzuges (Kondukt)
- Leitung und Durchführung der Beisetzung
- Abrechnung von Sterbegeldansprüchen und Versicherungsleistungen
- Exhumierung, Umbettungen und Wiederbeisetzungen
- Herstellung und Vertrieb von Grabkreuzen, -tafeln und -einfassungen
Unsere speziellen Kenntnisse:
- Bestattungsbrauchtum und Kulturgeschichte des Bestattungswesens
- Ablauf von religiösen Handlungen bei Trauerfeiern und Beerdigungen
- Bestattungsrecht und kommunale Bestattungsvorschriften
- Meldepflicht von Sterbefällen
- Vorschriften der Hygiene und Desinfektion
- Einsargung, Überführung und Aufbahrung von Verstorbenen
- Vorschriften für Überführungen per Auto, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug
- Sterbegeld-Versicherungen und -Ansprüche
- Qualitätsmerkmale von Särgen, Urnen und Bestattungswäsche
Weitere diesbezügliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Was tun im Trauerfall?
Kein Mensch denkt gerne an den eigenen Tod oder den eines Angehörigen. Meist bringt ein plötzlicher Todesfall die Familie in eine schwierige Situation, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen oft rationale Gedanken erschwert. Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass es die Hauptaufgabe von qualifizierten Bestattungsunternehmen ist, den Hinterbliebenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Kontaktieren Sie nach Eintritt eines Sterbefalles zuerst ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens bzw. bitten Sie telefonisch um einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Die besondere Berufserfahrung des qualifizierten Bestatters wird Ihnen hilfreich sein bei der sachgerechten und individuellen Durchführung der Bestattung. Den fachgeprüften und qualifizierten Bestatter gemäß den Richtlinien der Handwerksordnung erkennen Sie an dem Fachzeichen (l.o.). Im Rahmen eines Beratungsgespräches bestimmen die nächsten Angehörigen die individuelle Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung. Das Bestattungsunternehmen unterstützt und berät die Betroffenen dabei ausführlich.
Folgendes erledigen wir für Sie entsprechend Ihren Vorstellungen:
- Arzt benachrichtigen, Tod feststellen lassen
- Sterbefallanzeige anfertigen lassen (beim Standesamt)
- Verstorbenen abmelden (Einwohnermeldeamt)
- Art der Bestattung festlegen: Erd-, Feuer- oder Seebestattung
- Sarg bzw. Urne auswählen
- Bettwäsche bzw. eigene Kleidung zurechtlegen
- Überführung des Verstorbenen veranlassen
- Termine für die Trauerfeierlichkeiten festlegen
- Grabstelle besorgen (beim Friedhofsamt)
- Pfarrer oder Redner für die Trauerfeier bestellen
- Sterbefallanzeigen und Danksagungen anfertigen
- Bestellung von Sarggebinde, Kränzen und Blumenschmuck
- Organisation eines Trauerkaffees / Trauermahl nach der Beerdigung
- Sterbegelder und Versicherungen beantragen
- Witwe- bzw. Witwer-Vorschuss beantragen
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten benötigt der Bestatter folgende Unterlagen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Bei Ledigen = Geburtsurkunde
- bei Verheirateten = Stammbuch oder Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen = Scheidungsurteil, Heiratsurkunde, Stammbuch
- bei Verwitweten = Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
- oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versichertenkarte der Krankenkasse oder
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Rentenanpassungs-Mitteilung
- ggf. Versicherungsunterlagen
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene vor seinem Tod diesbezügliche Wünsche geäußert, so vertraut er in der Regel aufdas Pietätsgefühl seinern Angehörigen, dass diese seinen letzten Willen erfüllen werden. Jeder Mensch kann aber auch für den Falle seines Todes schriftliche Anweisungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung in Form eines Bestattungsvorsorgevertrags fixieren. Solche als formgerechter letzter Wille getroffene Anordnungen sind für die Angehörigen rechtlich bindend. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind dessen Angehörige berechtigt, über die Art und Weise der Bestattung zu entscheiden.
Weitere diesbezügliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Welche Art Bestattung?
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die normale Bestattungsart. Die Trauergemeinde gibt hier im Anschluss an eine Trauerfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet. Dort wird der Sarg abgesenkt und der Geistliche oder ein Redner sprechen noch einige Worte zu den Trauernden. Die Beisetzung des Verstorbenen ist für die Angehörigen oft der schmerzhafteste Moment, da durch das Absenken des Sarges das Endgültige, das Unwiderrufbare des Todes besonders deutlich wird. Für die Trauer der Hinterbliebenen ist gerade dies aber ein sehr wichtiges Ritual, das hilft, die neue Situation anzunehmen.
Grabarten
Das Grab ist für die Angehörigen ein Ort, zu dem sie gehen, an dem sie den Verstorbenen besuchen können und das ist für viele Trauernde - gerade in der ersten Zeit - eine große Hilfe. Bei Erd- und Feuerbestattungen gibt es unterschiedliche Grabformen, die die Hinterbliebenen auswählen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat.
Reihengräber
Reihengräber sind Einzelgräber mit festgelegten Größen, die der Reihe nach auf einem Feld belegt werden. Sie werden von der Friedhofsverwaltung nur für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist vergeben.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten, deren Größe und Lage je nach Friedhofssatzung ausgewählt werden können. Hier können ein oder mehrere Beisetzungsplätze belegt werden und das Nutzungsrecht ist auf Wunsch nach Ablauf der Ruhezeit verlängerbar. Sowohl bei Reihen- als auch bei Wahlgräbern können Sie ein mit Rasen bepflanztes Grab erwerben. Vorteil hierbei ist, dass damit auch die Kosten für Grabpflege entfallen bzw. dass naturgemäß bei Rasen keine Pflege oder sonstige Bepflanzung notwendig ist.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene samt Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Der Ablauf ist hierbei folgender: Nach der Trauerfeier oder der Aufbahrung bleibt der Sarg entweder in der Kapelle oder in der Trauerhalle stehen und wird im Anschluss an die Zeremonie zur Einäscherung in das Krematorium gebracht. Die Beisetzung der Urne mit der Asche des Verstorbenen findet dann oft erst nach einem längeren Zeitraum statt. Für diese Form der Bestattung ist eine besondere Vereinbarung nötig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung hinterlassen oder die nächsten Angehörigen geben eine solche Erklärung ab. Für viele Hinterbliebene bietet unserer Erfahrung nach diese Art der Bestattung oft nicht den "runden" Abschluss wie eine Erdbestattung. Denn der Sarg wird ja nicht nach der Trauerfeier in die Erde versenkt, sondern erst bei der meist viel später stattfindenden Urnenbeisetzung. Dadurch wird der emotionale Abschluss des Ereignisses hinaus gezögert. Je nach ausgewählter Grabart kann die Urnenbeisetzung wahlweise mit oder ohne Angehörige von uns durchgeführt werden.
Grabarten
Urnenreihengräber
Urnenreihengräber sind Einzelgräber in einem begrenzten Urnenfeld, die der Reihe nach belegt werden (wahlweise auch als Rasengrab).
Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber können mit ihrer Grabstelle von den Hinterbliebenen selbst ausgewählt werden. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist es möglich, mehrere Aschenurnen beizusetzen.
Kolumbarien und Urnenhallen
Kolumbarien und Urnenhallen sind Friedhofsanlagen für die Beisetzung von Aschenurnen. In der Urnenhalle befinden sich die Aschenurnen im Inneren des Hallengebäudes; Kolumbarien haben verschließbare Beisetzungsnischen in den Außenwänden.
Die anonyme Urnenbeisetzung
Alle hier beschriebenen Bestattungsarten können grundsätzlich auch anonym erfolgen. Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt je nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung auf einem bestimmten Feld. Im Sinne der Anonymität gibt es hier keinen Grabstein oder Grabschmuck für das einzelne Grab, sondern nur ein neutrales Rasenfeld, möglicherweise mit einem Gemeinschaftsstein mit entsprechender Kennung versehen. Grabpflege ist auch hier nicht erforderlich.
Seebestattung
Die Seebestattung wird mit einer vom deutschen Hydrografischen Institut zugelassenen Urne vollzogen. Die Beisetzung in Nord- oder Ostsee oder in einem anderen Meer muss von der Ordnungsbehörde des Einäscherungsamtes vorab genehmigt werden. Für diese Genehmigung ist es nötig, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine besondere Verbundenheit mit der See hatte. Dies kann entweder von dem Verstorbenen selbst oder von seinen Angehörigen schriftlich bescheinigt werden.
Ablauf der Seebestattung
Während der Fahrt zur Beisetzungsstelle auf See wird die Urne von uns für Sie feierlich aufgebahrt. Die Beisetzung selbst erfolgt außerhalb der Drei-Meilen-Zone nach den seemännischen Bräuchen. Die Angehörigen können auf Anfrage der Zeremonie nach alten Ritualen beiwohnen. Die Salzkristallurne wird dem Meer übergeben; sie löst sich innerhalb von wenigen Stunden vollständig auf. Im Schiffstagebuch werden die nautischen Details festgehalten. Die Hinterbliebenen erhalten im Anschluss eine Seekarte mit den genauen Positionen der Urnenbeisetzung und einen Auszug aus dem Schiffstagebuch.
Gestaltung einer Zeremonie an Bord
Natürlich kann die Zeremonie an Bord auch individuell von Ihnen konzipiert und durch uns in Ihrem Sinne realisiert werden: Zum Beispiel kann eine ganz individuell ausgerichtete Trauerfeier ausgerichtet werden, bei der der Schiffskapitän eine persönliche Gedenkrede hält und selbst den Angehörigen mit Herz und Bodenständigkeit zur Seite steht.
Wer kümmert sich um ihre Bestattung?
“Die Krankenkasse soll meine Bestattung bezahlen.”
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist komplett gestrichen worden. Der Staat selbst kümmert sich nicht um die Bestattung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften die Erben des Verstorbenen für eine ordentliche Bestattung. Unterhaltspflichtige Angehörige im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) können bei eigener Bedürftigkeit einen Antrag auf Übernahme einfacher Bestattungskosten stellen. Diese haben dann jedoch keinerlei Auswahlrechte mehr. Kümmert sich niemand um die Bestattung, ordnet die zuständige Polizeibehörde eine einfache Zwangsbestattung an.
Diese Möglichkeit ist sehr zweifelhaft !
“Meine Angehörigen sollen meine Bestattung bezahlen.”
Vorausgesetzt, Sie haben Angehörige, dann belasten Sie diese mit den Bestattungskosten - unter Umständen jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem ihre Angehörigen selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen. Ihr eigenes Vermögen ist bis dahin vielleicht schon durch hohe Pflegekosten aufgebraucht und Sie sind zum Zeitpunkt Ihres Todes bereits Empfänger von Sozialleistungen. Zu dem Schmerz der Trauer, den Ihre Familie und Freunde nach Ihrem Tod empfinden, kommen dann noch Sorgen um die Finanzierung Ihrer Bestattung - neben den ohnehin anfallenden Kosten für Zeitungsanzeigen, Trauerfahrten, Bewirtung usw... Schon heute müssen viele Angehörige wegen nicht gedeckter Bestattungskosten einen Bankkredit aufnehmen !
Sie belasten Ihre Angehörigen - bereiten evt. finanzielle Probleme !
“Ich regele bereits zu Lebzeiten alles selbst.”
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen und nach Rücksprache mit Ihrer Famiie wählen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Mit diesem sprechen Sie alle Einzelheiten durch und schließen einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Die zu erwartenden Bestattungskosten sichern Sie über eine der Möglichkeiten, die Ihnen das Kuratorium Deutsche Bestattungkultur e.V. oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bietet, ab. Sie haben - wenn nötig - sogar die Kosten für das Grabmal und eine langjährige Grabpflege mit in diesen Vertrag aufgenommen. Ihre Familie und Ihre Freunde sind damit von allen unnötigen Strapazen befreit. Haben Sie keine Angehörigen, können Sie sicher sein, dass Ihre Bestattung so erfolgen wird, wie Sie es sich gewünscht haben. Sie haben eigenverantwortlich gehandelt und schützen die Familie !
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Spätestens seit der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes ist in der Bevölkerung die Erkenntnis gewachsen, dass die Durchführung einer individuellen und würdigen Bestattung den Einsatz erheblicher Geldmittel erfordert. Dies hat dazu geführt, dass man auch für die Bestattung vermehrt eigenverantwortliche Vorsorge trifft, und zwar zur Festlegung der eigenen Wünsche zur Bestattung sowie zur finanziellen Entlastung der Angehörigen. In Kenntnis dieses Sachverhalts hat die Berufsorganisation der Bestatter zwei Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der dereinstigen Bestattung geschaffen: Sie bietet einerseits eine Gruppensterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Lebenversicherung AG an und ermöglicht zum anderen die Hinterlegung von (Anzahlung-) Beträgen bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde gegründet, um Bestattungsvorsorgegelder treuhänderisch zu verwalten - zur Sicherheit für den Vorsorgekunden und für den Bestatter. In der heutigen Rechtsform als Aktiengesellschaft ist die Treuhand seit August 1996 unter der Nummer HR 33732 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Sie unterliegt somit dem strengen deutschen Aktienrecht. Das inzwischen auf EUR 275.000,00 erhöhte Aktienkapital wird gemeinschaftlich gehalten vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. sowie dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V..
Der Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. repräsentiert als Berufsorganisation der Bestatter bundesweit rund 3.000 Bestattungsunternehmen, was ungefähr 80% der Branche entspricht. Durch die Beteiligung des renommierten Bundesverbandes als Hauptaktionär der Treuhand wird dem Vorsorgekunden eine zusätzliche Sicherheit für die Einlage seines Geldes geboten. Deutlich wird dies u.a. dadurch, dass neben der üblichen steuerlichen Überprüfung der Geschäftstätigkeiten auch die ehrenamtlich tätigen Prüfer der Berufsorganisation die Treuhand überwachen.
Die Vorsorgegelder werden dabei nicht nur zinsgünstig, sondern auch sicher verwaltet. Die Treuhand legt den Vorsorgebestand ähnlich der Kriterien der Mündelsicherheit nach Richtlinien an, die vom Aufsichtsrat erlassen wurden. Der von uns gewählte Aufsichtsrat sowie der Vorstand der Treuhand AG haben als zusätzliche Sicherheit eine Global-Ausfallsbürgschaft von der Stadtsparkasse Wuppertal erhalten. Bei der SSK Wuppertal handelt es sich um eine der größten Sparkassen Deutschlands; sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hinter der als Garant die Stadt Wuppertal steht.
Die Bürgschaft der Stadtsparkasse Wuppertal wirkt gegenüber dem Anspruchsberechtigten aus dem Treuhandvertrag bzw. letztlich gegenüber dem Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger. Sie wird für jeden Vertrag einzeln ausgesprochen, d.h. Sie erhalten neben dem Einlage-Bestätigungsschreiben und der Treuhandpolice zusätzlich ein an den Treugeber adressiertes Bürgschaftsschreiben der Stadtsparkasse. Eine Anlage bei der Treuhand gewährleistet außerdem, dass das Geld einem möglichen Fremdeinfluss durch den örtlichen Bestatter entzogen ist. Dem seriös arbeitenden Bestatter wird durch die Treuhand ein zusätzliches Instrument gegeben, um seine faire und kompetente Beratung in Vorsorgefragen zu dokumentieren. Da der örtliche Bestatter Vertrauenspartner seiner Kunden ist, werden alle Treuhandgeschäfte immer über diesen abgewickelt. Als Partner der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG beraten wir Sie vertraulich und fachkundig.
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. hat bundesweit mehr als 26.000 Mitglieder und es werden täglich mehr. Das Kuratorium bietet seinen Mitgliedern umfassende Hilfe zum Thema Bestattung. Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen hat es einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Nürnberger Lebensversicherung abgeschlossen.
Damit haben die Mitglieder die Möglichkeit zu günstigen Konditionen und ohne Gesundheitsanfragen bis zum 80. Lebensjahr eine Bestattungskostenversicherung bis zu € 10.000,- abzuschließen.Die Beiträge können monatlich, jährlich oder einmalig bezahlt werden. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. hat darüber hinaus zusammen mt dem Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand-AG (s.o.) gegründet. Damit haben auch Mitglieder, die das 80. Lebensjahr überschritten haben, die Möglichkeit, ihre Bestattungskosten im Voraus zu zahlen - und zwar als verzinsliche Treuhand-Einlage. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. gewährleistet bei beiden Anlagemöglichkeiten eine gute Rendite und die höchstmögliche Sicherheit Ihrer Einlagen.
Das Kuratorium hat darüber hinaus eine namhafte, international tätige Hilfsorganisation unter Vertrag genommen und eine zusätzliche Dienstleistung entwickelt: Der Kuratorium-Notfall-Service ist als Ihr verlängerter Arm konzipiert, durch den sichergestellt wird, dass den Hinterbliebenen im Sterbefall weltweit und rund um die Uhr geholfen werden kann. Dieser Notfall-Service bietet erste Hilfe im Ausland und holt im Falle eines eingehenden Notrufes unverzüglich Ihre Weisungen bzgl. derRückführung des Verstorbenen nach Hause ein.
Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V.
Als Mitglied des Bundesverbandes des Deutschen Bestattergewerbes beraten wir Sie vertraulich und fachkundig.
Nützliche Downloads
Broschüre
Flyer
Nützliche Formulare
- Willenserklärung
- Bestattungsvorsorge-Vertrag
- Betreuungsverfügung BJM
- Vorsorge-Vollmacht BJM
- Patientenverfügung-Formulierungshilfe
Aeternitas-Ratgeber
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