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Wer kümmert sich um ihre Bestattung ?

"Die Krankenkasse soll meine Bestattung bezahlen."

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist komplett gestrichen worden. Der Staat selbst kümmert sich nicht um die Bestattung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften die Erben des Verstorbenen für eine ordentliche Bestattung. Unterhaltspflichtige Angehörige im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) können bei eigener Bedürftigkeit einen Antrag auf Übernahme einfacher Bestattungskosten stellen. Diese haben dann jedoch keinerlei Auswahlrechte mehr. Kümmert sich niemand um die Bestattung, ordnet die zuständige Polizeibehörde eine einfache Zwangsbestattung an.

Diese Möglichkeit ist sehr zweifelhaft !
 

"Meine Angehörigen sollen meine Bestattung bezahlen." 

Vorausgesetzt, Sie haben Angehörige, dann belasten Sie diese mit den Bestattungskosten - unter Umständen jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem ihre Angehörigen selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen. Ihr eigenes Vermögen ist bis dahin vielleicht schon durch hohe Pflegekosten aufgebraucht und Sie sind zum Zeitpunkt Ihres Todes bereits Empfänger von Sozialleistungen. Zu dem Schmerz der Trauer, den Ihre Familie und Freunde nach Ihrem Tod empfinden, kommen dann noch Sorgen um die Finanzierung Ihrer Bestattung - neben den ohnehin anfallenden Kosten für Zeitungsanzeigen, Trauerfahrten, Bewirtung usw... Schon heute müssen viele Angehörige wegen nicht gedeckter Bestattungskosten einen Bankkredit aufnehmen !

Sie belasten Ihre Angehörigen - bereiten evt. finanzielle Probleme !
 

"Ich regele bereits zu Lebzeiten alles selbst." 

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen und nach Rücksprache mit Ihrer Famiie wählen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Mit diesem sprechen Sie alle Einzelheiten durch und schließen einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Die zu erwartenden Bestattungskosten sichern Sie über eine der Möglichkeiten, die Ihnen das Kuratorium Deutsche Bestattungkultur e.V. oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bietet, ab. Sie haben - wenn nötig - sogar die Kosten für das Grabmal und eine langjährige Grabpflege mit in diesen Vertrag aufgenommen. Ihre Familie und Ihre Freunde sind damit von allen unnötigen Strapazen befreit. Haben Sie keine Angehörigen, können Sie sicher sein, dass Ihre Bestattung so erfolgen wird, wie Sie es sich gewünscht haben.

Sie haben eigenverantwortlich gehandelt und schützen die Familie !

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Spätestens seit der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes ist in der Bevölkerung die Erkenntnis gewachsen, dass die Durchführung einer individuellen und würdigen Bestattung den Einsatz erheblicher Geldmittel erfordert. Dies hat dazu geführt, dass man auch für die Bestattung vermehrt eigenverantwortliche Vorsorge trifft, und zwar zur Festlegung der eigenen Wünsche zur Bestattung sowie zur finanziellen Entlastung der Angehörigen. In Kenntnis dieses Sachverhalts hat die Berufsorganisation der Bestatter zwei Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der dereinstigen Bestattung geschaffen: Sie bietet einerseits eine Gruppensterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Lebenversicherung AG an und ermöglicht zum anderen die Hinterlegung von (Anzahlung-) Beträgen bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde gegründet, um Bestattungsvorsorgegelder treuhänderisch zu verwalten - zur Sicherheit für den Vorsorgekunden und für den Bestatter. In der heutigen Rechtsform als Aktiengesellschaft ist die Treuhand seit August 1996 unter der Nummer HR 33732 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Sie unterliegt somit dem strengen deutschen Aktienrecht. Das inzwischen auf EUR 275.000,00 erhöhte Aktienkapital wird gemeinschaftlich gehalten vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. sowie dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V..

Der Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. repräsentiert als Berufsorganisation der Bestatter bundesweit rund 3.000 Bestattungsunternehmen, was ungefähr 80% der Branche entspricht. Durch die Beteiligung des renommierten Bundesverbandes als Hauptaktionär der Treuhand wird dem Vorsorgekunden eine zusätzliche Sicherheit für die Einlage seines Geldes geboten. Deutlich wird dies u.a. dadurch, dass neben der üblichen steuerlichen Überprüfung der Geschäftstätigkeiten auch die ehrenamtlich tätigen Prüfer der Berufsorganisation die Treuhand überwachen.

Die Vorsorgegelder werden dabei nicht nur zinsgünstig, sondern auch sicher verwaltet. Die Treuhand legt den Vorsorgebestand ähnlich der Kriterien der Mündelsicherheit nach Richtlinien an, die vom Aufsichtsrat erlassen wurden. Der von uns gewählte Aufsichtsrat sowie der Vorstand der Treuhand AG haben als zusätzliche Sicherheit eine Global-Ausfallsbürgschaft von der Stadtsparkasse Wuppertal erhalten. Bei der SSK Wuppertal handelt es sich um eine der größten Sparkassen Deutschlands; sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hinter der als Garant die Stadt Wuppertal steht.

Die Bürgschaft der Stadtsparkasse Wuppertal wirkt gegenüber dem Anspruchsberechtigten aus dem Treuhandvertrag bzw. letztlich gegenüber dem Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger. Sie wird für jeden Vertrag einzeln ausgesprochen, d.h. Sie erhalten neben dem Einlage-Bestätigungsschreiben und der Treuhandpolice zusätzlich ein an den Treugeber adressiertes Bürgschaftsschreiben der Stadtsparkasse. Eine Anlage bei der Treuhand gewährleistet außerdem, dass das Geld einem möglichen Fremdeinfluss durch den örtlichen Bestatter entzogen ist. Dem seriös arbeitenden Bestatter wird durch die Treuhand ein zusätzliches Instrument gegeben, um seine faire und kompetente Beratung in Vorsorgefragen zu dokumentieren. Da der örtliche Bestatter Vertrauenspartner seiner Kunden ist, werden alle Treuhandgeschäfte immer über diesen abgewickelt. Als Partner der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG beraten wir Sie vertraulich und fachkundig.
 

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. hat bundesweit mehr als 26.000 Mitglieder und es werden täglich mehr. Das Kuratorium bietet seinen Mitgliedern umfassende Hilfe zum Thema Bestattung. Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen hat es einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Nürnberger Lebensversicherung abgeschlossen.

Damit haben die Mitglieder die Möglichkeit zu günstigen Konditionen und ohne Gesundheitsanfragen bis zum 80. Lebensjahr eine Bestattungskostenversicherung bis zu € 10.000,- abzuschließen.Die Beiträge können monatlich, jährlich oder einmalig bezahlt werden. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. hat darüber hinaus zusammen mt dem Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand-AG (s.o.) gegründet. Damit haben auch Mitglieder, die das 80. Lebensjahr überschritten haben, die Möglichkeit, ihre Bestattungskosten im Voraus zu zahlen - und zwar als verzinsliche Treuhand-Einlage. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. gewährleistet bei beiden Anlagemöglichkeiten eine gute Rendite und die höchstmögliche Sicherheit Ihrer Einlagen.

Das Kuratorium hat darüber hinaus eine namhafte, international tätige Hilfsorganisation unter Vertrag genommen und eine zusätzliche Dienstleistung entwickelt: Der Kuratorium-Notfall-Service ist als Ihr verlängerter Arm konzipiert, durch den sichergestellt wird, dass den Hinterbliebenen im Sterbefall weltweit und rund um die Uhr geholfen werden kann. Dieser Notfall-Service bietet erste Hilfe im Ausland und holt im Falle eines eingehenden Notrufes unverzüglich Ihre Weisungen bzgl. derRückführung des Verstorbenen nach Hause ein.
 

Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V.

Als Mitglied des Bundesverbandes des Deutschen Bestattergewerbes beraten wir Sie vertraulich und fachkundig.