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Was tun im Trauerfall?

Kein Mensch denkt gerne an den eigenen Tod oder den eines Angehörigen. Meist bringt ein plötzlicher Todesfall die Familie in eine schwierige Situation, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen oft rationale Gedanken erschwert.

Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass es die Hauptaufgabe von qualifizierten Bestattungsunternehmen ist, den Hinterbliebenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Kontaktieren Sie nach Eintritt eines Sterbefalles zuerst ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens bzw. bitten Sie telefonisch um einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Die besondere Berufserfahrung des qualifizierten Bestatters wird Ihnen hilfreich sein bei der sachgerechten und individuellen Durchführung der Bestattung. Den fachgeprüften und qualifizierten Bestatter gemäß den Richtlinien der Handwerksordnung erkennen Sie an dem Fachzeichen (l.o.).

Im Rahmen eines Beratungsgespräches bestimmen die nächsten Angehörigen die individuelle Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung. Das Bestattungsunternehmen unterstützt und berät die Betroffenen dabei ausführlich.
 

Folgendes erledigen wir für Sie entsprechend Ihren Vorstellungen:

  • Arzt benachrichtigen, Tod feststellen lassen

  • Sterbefallanzeige anfertigen lassen (beim Standesamt)

  • Verstorbenen abmelden (Einwohnermeldeamt)

  • Art der Bestattung festlegen: Erd-, Feuer- oder Seebestattung

  • Sarg bzw. Urne auswählen

  • Bettwäsche bzw. eigene Kleidung zurechtlegen

  • Überführung des Verstorbenen veranlassen

  • Termine für die Trauerfeierlichkeiten festlegen

  • Grabstelle besorgen (beim Friedhofsamt)

  • Pfarrer oder Redner für die Trauerfeier bestellen

  • Sterbefallanzeigen und Danksagungen anfertigen

  • Bestellung von Sarggebinde, Kränzen und Blumenschmuck

  • Organisation eines Trauerkaffees / Trauermahl nach der Beerdigung

  • Sterbegelder und Versicherungen beantragen

  • Witwe- bzw. Witwer-Vorschuss beantragen

 
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten benötigt der Bestatter folgende Unterlagen:

  • Personalausweis des Verstorbenen

  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein

  • Bei Ledigen = Geburtsurkunde

  • bei Verheirateten = Stammbuch oder Heiratsurkunde

  • bei Geschiedenen = Scheidungsurteil, Heiratsurkunde, Stammbuch

  • bei Verwitweten = Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners

  • oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Versichertenkarte der Krankenkasse oder

  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

  • ggf. Rentenanpassungs-Mitteilung

  • ggf. vorhandener Bestattungs-Vorsorgevertrag

  • ggf. Versicherungsunterlagen

  • ggf. Grabstellennachweis

 
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene vor seinem Tod diesbezügliche Wünsche geäußert, so vertraut er in der Regel aufdas Pietätsgefühl seinern Angehörigen, dass diese seinen letzten Willen erfüllen werden. Jeder Mensch kann aber auch für den Falle seines Todes schriftliche Anweisungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung in Form eines Bestattungsvorsorgevertrags fixieren. Solche als formgerechter letzter Wille getroffene Anordnungen sind für die Angehörigen rechtlich bindend. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind dessen Angehörige berechtigt, über die Art und Weise der Bestattung zu entscheiden.
 

Weitere diesbezügliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage.